Erwägungsgrund 30 32024R2803
Zur Verhinderung von Diskriminierung, Quersubventionierung und Wettbewerbsverzerrungen sollten Anbieter von Flugsicherungsdiensten die Rechnungslegung für ihre Flugsicherungsdienste jeweils getrennt führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Dienste von verschiedenen Unternehmen ausgeführt würden.