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Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Rechnungslegung der Anbieter von Flugsicherungsdiensten transparent ist, um Quersubventionierungen und daraus resultierende Verzerrungen zu verhindern.
Zur Verhinderung von Diskriminierung, Quersubventionierung und Wettbewerbsverzerrungen führen Anbieter von Flugsicherungsdiensten intern die Rechnungslegung für…
Kosten, die sowohl Streckenflugsicherungsdienste als auch Flugsicherungsdienste für den An- und Abflug betreffen, werden entsprechend den in Artikel 21 Absatz 4…
Zur Verhinderung von Diskriminierung, Quersubventionierung und Wettbewerbsverzerrungen sollten Anbieter von Flugsicherungsdiensten die Rechnungslegung für ihre…
Mit Blick auf den Übergang zu einem voll für den Wettbewerb geöffneten Markt und um sicherzustellen, dass Quersubventionen den Wettbewerb nicht beeinträchtigen,…
Luftfahrtunternehmen sollten hinsichtlich sicherheitsrelevanter Informationen eine Politik der Transparenz gegenüber Fluggästen betreiben. Die Veröffentlichung…
Ungeachtet ihrer Eigentumsverhältnisse oder Rechtsform erstellen und veröffentlichen Flugsicherungsorganisationen ihre Rechnungslegung und lassen diese von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.