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Die Kommission sollte nach einem angemessenen Zeitraum nach dem Geltungsbeginn dieser Änderungsverordnung die Anwendung der Verordnung (EU) 2017/1129 überprüfen und insbesondere bewerten, ob die Bestimmungen über die Prospektzusammenfassung, die Offenlegungsregelungen für den EU-Folgeprospekt, den EU-Wachstumsemissionsprospekt und das einheitliche Registrierungsformular weiterhin geeignet sind, die mit diesen Bestimmungen verfolgten Ziele zu erreichen. Ferner muss festgelegt werden, dass in diesem Bericht die einschlägigen Daten, Trends und Kosten in Bezug auf den EU-Folgeprospekt und den EU-Wachstumsemissionsprospekt analysiert werden sollten. So sollte insbesondere bewertet werden, ob mit diesen neuen Regelungen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Anlegerschutz und der Verringerung des Verwaltungsaufwands gesorgt wird. Da es wichtig ist, sicherzustellen, dass die Kapitalmarktunion an Dynamik gewinnt und Marktgegebenheiten so bald wie möglich nach ihrem Auftreten Rechnung trägt, muss der angemessene Zeitraum für die Durchführung solcher Überprüfungen durch die Kommission kürzer sein, als es vor der Annahme dieser Änderungsverordnung der Fall war. Die Kommission sollte auch überprüfen, ob eine weitere Harmonisierung der Bestimmungen über die Prospekthaftung gerechtfertigt ist, und, wenn dies der Fall ist, Änderungen an den Haftungsbestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1129 in Betracht ziehen.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht zur Analyse der Frage der Haftung für die in einem Prospekt…
Die Kommission sollte bis zum 21. Juli 2022 die Anwendung dieser Verordnung überprüfen und insbesondere bewerten, ob die Offenlegungsvorschriften für…
In der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Anforderungen an die Erstellung, Billigung und Verbreitung des Prospekts,…
Artikel 48 Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung: (2a) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht…
Bis zum 21. Juli 2022 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung der Verordnung (EU) 2017/1129 vorlegen, dem…
Um das Vertrauen in die Verwendung des EU-Folgeprospekts und des EU-Wachstumsemissionsprospekts zu fördern, ist es wichtig, dass ihre Wirksamkeit und ihr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.