Erwägungsgrund 33 32014R1286
Die Kommission sollte von den Europäischen Aufsichtsbehörden im Wege des Gemeinsamen Ausschusses erarbeitete Entwürfe technischer Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung und den Inhalt der Basisinformationsblätter, das Standardformat der Basisinformationsblätter, die Methodik für die Darstellung von Risiko und Rendite und zur Berechnung der Kosten, die Bedingungen und die Mindesthäufigkeit der Überprüfung der Informationen in den Basisinformationsblättern sowie die Bedingungen für die Bereitstellung des Basisinformationsblatts für Kleinanleger im Einklang mit den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 bzw. der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 erlassen. Die Kommission sollte die technischen Tätigkeiten der Europäischen Aufsichtsbehörden durch die Durchführung von Verbrauchertests zur Darstellung des von den Europäischen Aufsichtsbehörden vorgeschlagenen Basisinformationsblatts ergänzen.