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Um für eine reibungslose Anwendung dieser Verordnung zu sorgen, sollten die Mitgliedstaaten vor dem Beginn der Anwendung dieser Verordnung möglichst sicherstellen, dass es eine ausreichende Zahl notifizierter Stellen gibt, die Konformitätsbewertungen durch Dritte durchführen können. Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten und andere einschlägige Parteien bei diesem Unterfangen möglichst unterstützen, um Engpässe und Hindernisse beim Marktzugang von Herstellern zu verhindern. Gezielte Schulungsmaßnahmen unter der Leitung der Mitgliedstaaten, gegebenenfalls auch mit Unterstützung der Kommission, können zur Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte und auch zur Unterstützung der Tätigkeiten notifizierter Stellen im Sinne dieser Verordnung beitragen. Darüber hinaus sollten angesichts der Kosten, die eine Konformitätsbewertung durch Dritte mit sich bringen kann, Finanzierungsinitiativen auf Unionsebene und auf nationaler Ebene in Betracht gezogen werden, die darauf abzielen, diese Kosten für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen zu verringern.
Die Mitgliedstaaten sollten sich neue, flexible Instrumente zunutze machen, um die Einhaltung der in dieser Verordnung und in den auf ihrer Grundlage erlassenen…
Die in dieser Verordnung festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren erfordern das Tätigwerden von Konformitätsbewertungsstellen. Um eine einheitliche…
Da innerhalb der Union ein einheitlich hohes Leistungsniveau der notifizierten Stellen, die Konformitätsbewertungen bei von dieser Richtlinie erfassten…
Damit Produkte mit digitalen Elementen einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen werden können, sollten die nationalen notifizierenden Behörden der…
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die in der Richtlinie 95/16/EG enthaltenen Kriterien, die von den Konformitätsbewertungsstellen zu erfüllen sind, damit sie der…
Da die Konformitätsbewertungsstellen ihre Dienstleistungen in der gesamten Union anbieten können, sollten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.