Erwägungsgrund 20 32014L0033
In den für diese Richtlinie relevanten harmonisierten Normen sollte zudem das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.
In den für diese Richtlinie relevanten harmonisierten Normen sollte zudem das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.