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Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält spezifische Vorschriften für Verpackungen, die mit kindergesicherten Verschlüsse und einem tastbaren Gefahrenhinweis ausgestattet werden sollten. Es ist wichtig, dass diese Bestimmungen ein hohes Niveau beim Schutz der menschlichen Gesundheit sicherstellen. Die Kommission sollte daher innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung bewerten, ob diese Bestimmungen wirksam sind und ob die Bestimmungen auf andere Gefahrenklassen und insbesondere die Anforderungen bezüglich kindergesicherter Verschlüsse auf Augenschädigung der Kategorie 1 ausgeweitet werden müssen, sowie die gemäß Artikel 53a Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingesetzte Sachverständigengruppe konsultieren. Wird ein solches Erfordernis festgestellt, so sollte die Kommission so bald wie möglich einen delegierten Rechtsakt zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erlassen.
Bis zum 11. Dezember 2029 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bewertungsbericht…
Verpackungen eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches, der/das an die breite Öffentlichkeit abgegeben wird, haben weder eine Form oder ein Design, die/das die…
Es kann zu unerwünschten Auswirkungen der Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und späterer Anpassungen dieser Verordnung, die die Einstufung von…
In Anhang II Nummer 5 wird auf mehrere der in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Gefahrenkategorien Bezug…
Infolgedessen sollten gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2001/95/EG spezifische Anforderungen festgelegt und, gestützt auf solche…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 werden die Kriterien für die Einstufung sowie die Regeln für die Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.