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In der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist die Werbung für gefährliche Stoffe und Gemische allgemein geregelt und vorgesehen, dass in der Werbung für einen als gefährlich eingestuften Stoff die betreffenden Gefahrenklassen oder Gefahrenkategorien angegeben werden und in der Werbung für ein als gefährlich eingestuftes Gemisch oder ein Gemisch, das einen eingestuften Stoff enthält, die auf dem Kennzeichnungsetikett angegebenen Gefahreneigenschaften genannt werden, wenn diese Werbung den Abschluss eines Kaufvertrags ohne vorherigen Blick auf das Kennzeichnungsetikett ermöglicht. Diese Verpflichtung sollte geändert werden, damit die Werbung für gefährliche Stoffe und Gemische die für die Sicherheit und den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt wichtigsten Informationen enthält. Daher sollte diese Werbung das Gefahrenpiktogramm, das Signalwort, die Gefahrenhinweise und ergänzende EUH-Hinweise enthalten, wobei für nicht visuelle Werbung Ausnahmen vorgesehen sein sollten. Die Gefahrenkategorie sollte in der Werbung nicht angegeben werden, da sie aus dem Gefahrenhinweis hervorgeht.
Jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte oder durch Artikel 25 Absatz 6 geregelte Gemische, die es einem privaten Endverbraucher ermöglicht, ohne…
gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische:Stoffe oder Gemische gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Es sollte vorgeschrieben werden, dass bei der Werbung für Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung gemäß dieser Verordnung erfüllen, auf die mit ihnen…
Damit für eine ordnungsgemäße Vermittlung von Informationen über die Gefahren und die sichere Verwendung von Chemikalien an die Verbraucher und für die Kohärenz…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 werden die Kriterien für die Einstufung sowie die Regeln für die Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und…
Anhang II Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält Vorschriften für zusätzliche Gefahrenhinweise, die auf dem Kennzeichnungsetikett bestimmter darin…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.