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Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Wissenschaft ist es schwierig, die endokrinschädlichen Eigenschaften mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie die persistenten, bioakkumulierbaren und mobilen Eigenschaften eines Stoffes, der mehr als einen Bestandteil enthält, oder eines Gemisches auf der Grundlage der zu diesem Stoff oder Gemisch verfügbaren Daten, hinreichend zu bewerten. Daher sollten grundsätzlich die Daten über die einzelnen Stoffe des Gemisches oder für die einzelnen Bestandteile des Stoffes, der mehr als einen Bestandteil enthält, als Grundlage für die Ermittlung der Gefahreneigenschaften dieser Stoffe, die mehr als einen Bestandteil enthalten, bzw. dieser Gemische herangezogen werden. In bestimmten Fällen können jedoch auch Daten über diese Stoffe selbst, die mehr als einen Bestandteil enthalten, relevant sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn diese Daten endokrinschädliche Eigenschaften mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt oder persistente, bioakkumulierbare und mobile Eigenschaften belegen oder wenn sie die auf den Daten zu den einzelnen Bestandteilen beruhenden Schlussfolgerungen untermauern. Daher sollten in diesen Fällen Daten über Stoffe, die mehr als einen Bestandteil enthalten, verwendet werden.
Für die Bewertung von Stoffen, die mehr als einen Bestandteil enthalten, gemäß Kapitel 2 dieses Titels in Bezug auf die Eigenschaften Bioabbaubarkeit,…
Die Feststellung endokrinschädlicher Eigenschaften in Bezug auf die menschliche Gesundheit sollte auf Nachweisen beim Menschen und/oder bei Tieren basieren,…
Stoffe, die mehr als einen Bestandteil enthalten, sind komplexe Stoffe. Aus toxikologischer Sicht unterscheiden sich Stoffe, die mehr als einen Bestandteil…
Zur einfacheren Ermittlung der Gefahreneigenschaften von Gemischen sollten sich Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender dabei auf die Daten für das…
Wissenschaftliche Daten über bestimmte, aus Pflanzen gewonnene Stoffe, die mehr als einen Bestandteil enthalten, zeigen, dass bestimmte Bestandteile für sich…
Ein Hersteller, ein Importeur oder ein nachgeschalteter Anwender eines Stoffes oder Gemisches sollte zwar nicht dazu verpflichtet werden, für die Zwecke der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.