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Zentralbanken, öffentliche Stellen, die für die staatliche Schuldenverwaltung zuständig oder daran beteiligt sind, und öffentliche Einrichtungen können frei entscheiden, ob sie für das Clearing ihrer Derivatekontrakte Clearingdienstleistungen von CCPs in Anspruch nehmen wollen. Entscheiden sie sich für die Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen, wird ihnen nahegelegt, das Clearing grundsätzlich über die Unions-CCPs vorzunehmen, bei denen die gesuchten Produkte verfügbar sind. Da die Modalitäten der Teilnahme dieser Einrichtungen an CCPs in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind und es unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Berechnung der Risikopositionen dieser Einrichtungen gegenüber Unions-CCPs und ihres Beitrags zu den Finanzmitteln dieser CCPs gibt, wäre eine weitere Harmonisierung dieser Aspekte mittels ESMA-Leitlinien wünschenswert.
Mit dem Ziel, das Clearing in der Union zu fördern und die finanzielle Stabilität der Union zu sichern, und dafür zu sorgen, dass die Kunden ihre Optionen…
Angesichts des globalen Charakters von Finanzmärkten sollte die ESMA unmittelbar dafür zuständig sein, in Drittstaaten niedergelassene CCPs anzuerkennen und…
Angesichts der zunehmend grenzüberschreitenden Dimension der CCPs und der Verflechtungen im Finanzsystem der Union muss die Fähigkeit der Union, die…
Die Marktteilnehmer aus der Union müssen mehr Optionen für den Zugang zu sicheren und effizienten Clearingdienstleistungen haben. Um Geschäfte auf sich ziehen…
Die ESMA sollte in der Lage sein, Untersuchungen und Prüfungen vor Ort von Tier 2-CCPs und verbundenen Dritten, an die diese CCPs betriebliche Aufgaben,…
Um sicherzustellen, dass die emittierenden Zentralbanken sämtlicher Unionswährungen, auf die die Finanzinstrumente lauten, die durch die Drittstaaten-CCPs…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.