Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um sicherzustellen, dass die Kooperationsvereinbarungen zwischen der ESMA und den jeweils zuständigen Behörden von Drittstaaten verhältnismäßig sind, sollten diese Vereinbarungen einer Reihe verschiedener Aspekte Rechnung tragen, darunter der Einstufung von Drittstaaten-CCPs als Tier-1- oder Tier-2-CCPs, den spezifischen Merkmalen des Umfangs der Dienstleistungen, die in der Union erbracht werden oder erbracht werden sollen, der Frage, ob diese Dienstleistungen spezifische Risiken für die Union oder einen oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten mit sich bringen, sowie der Einhaltung internationaler Standards durch die Drittstaaten-CCPs. Bei den Kooperationsvereinbarungen zwischen der ESMA und den einschlägigen zuständigen Behörden von Drittstaaten sollte also berücksichtigt werden, in welchem Maß von den in einem Drittstaat niedergelassenen CCPs ein Risiko für die Finanzstabilität der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten ausgehen könnte.
Hat die ESMA eine CCP noch nicht endgültig eingestuft oder hat die ESMA bestimmt, dass alle oder einige CCPs in einem relevanten Drittstaat Tier-1-CCPs sind,…
Die ESMA sollte ihre Kooperationsvereinbarungen daher ausgehend von den im jeweiligen Drittstaat niedergelassenen CCPs auf die verschiedenen drittstaatlichen…
Bei der Prüfung von Anträgen auf Anerkennung von Drittstaaten-CCPs sollte die ESMA das Ausmaß des Systemrisikos, das von einer Drittstaaten-CCP für die…
Im Falle der Anerkennung einer CCP als Tier-2-CCP nach Artikel 25 Absatz 2b der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sollten die Kooperationsvereinbarungen zwischen der…
Solange die Kriterien für a) die Bewertung, ob eine Drittstaaten-CCP für die Finanzstabilität der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten…
CCPs, die keine Systemrelevanz für die Finanzstabilität der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten haben, sollten als „Tier 1-CCPs“ gelten. CCPs,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.