Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Stimmigkeit zwischen der Verordnung (EU) 2017/1131 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sicherzustellen und die Integrität und Stabilität des Binnenmarkts zu wahren, ist es notwendig, in der Verordnung (EU) 2017/1131 einheitliche Vorschriften für das Gegenparteiausfallrisiko bei Finanzderivategeschäften von Geldmarktfonds festzulegen, die von einer zugelassenen oder anerkannten CCP gecleart wurden. Da zentrale Clearingvereinbarungen das mit Finanzderivatekontrakten verbundene Gegenparteiausfallrisiko mindern, muss bei der Festlegung der anwendbaren Obergrenzen für das Gegenparteiausfallrisiko berücksichtigt werden, ob ein Derivat von einer zugelassenen oder anerkannten CCP zentral gecleart wurde. Für Regulierungs- und Harmonisierungszwecke ist es außerdem notwendig, dass die Obergrenzen für das Gegenparteiausfallrisiko nur dann angehoben werden, wenn die Gegenparteien zugelassene oder anerkannte CCPs nutzen, um Clearingdienstleistungen für Clearingmitglieder und deren Kunden zu erbringen.
Finanzderivate, die nicht von einer gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen oder gemäß Artikel 25 der genannten Verordnung anerkannten…
Zur Wahrung der Kohärenz mit der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen standardisierte OTC-Derivatekontrakte im Einklang mit ähnlichen Vorgaben…
OTC-Derivatekontrakte, die als ungeeignet für das Clearing durch eine CCP betrachtet werden, sind mit einem Gegenparteiausfallrisiko und operativen Risiken…
In der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die Kriterien festgelegt, anhand deren zu bestimmen ist, welche OTC-Derivate einer Clearingpflicht unterliegen…
Die Marktteilnehmer aus der Union müssen mehr Optionen für den Zugang zu sicheren und effizienten Clearingdienstleistungen haben. Um Geschäfte auf sich ziehen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.