Gesetze
Gesetz wird geladen …
Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang eines Antrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 überprüft die ESMA den Antrag auf Vollständigkeit. Ist der Antrag unvollständig, so setzt die ESMA eine Frist, innerhalb derer ihr der Antragsteller fehlende Informationen zu übermitteln hat.
Nachdem die ESMA feststellt, dass ein Antrag vollständig ist, setzt sie den Antragsteller davon in Kenntnis.
Innerhalb von 90 Arbeitstagen nach der in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Mitteilung erlässt die ESMA einen umfassend begründeten Beschluss gemäß Artikel 8 Absatz 1 über die Zulassung oder die Verweigerung der Zulassung der Tätigkeit als ESG-Rating-Anbieter in der Union.
Die ESMA kann die in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannte Frist auf 120 Arbeitstage verlängern, insbesondere wenn der Antragsteller
beabsichtigt, ESG-Ratings gemäß Artikel 11 zu übernehmen,
eine Auslagerung beabsichtigt oder
eine Befreiung von der Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen gemäß Artikel 22 beantragt.
Ein von der ESMA gemäß Absatz 3 erlassener Beschluss wird am fünften Arbeitstag nach seinem Erlass wirksam.
Legt der Antragsteller die angeforderten Informationen nicht vor Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist vor, so lehnt die ESMA den Antrag ab. Fasst die ESMA innerhalb der in Absatz 3 bzw. 4 genannten Frist keinen Beschluss, so gilt der Antrag als abgelehnt.
eine von der ESMA gemäß Artikel 6 erteilte Zulassung,
Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe b prüft die ESMA innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dem Eingang der Informationen, ob diese vollständig sind. Hält die…
Ein außerhalb der Union niedergelassener ESG-Rating-Anbieter muss der ESMA folgende Informationen übermitteln, wenn er einen Antrag auf Anerkennung nach Absatz…
Nach der Unterrichtung der ESMA gemäß Absatz 1 wird der ESG-Rating-Anbieter vorübergehend in das in Artikel 14 genannte Register eingetragen, und darf solange,…
Wird ein in Absatz 1 dieses Artikels genannter kleiner ESG-Rating-Anbieter nicht mehr als kleines Unternehmen oder als kleine Gruppe eingestuft oder sind seit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.