Gesetze
Gesetz wird geladen …
Darüber hinaus sollte diese Verordnung grundsätzlich nicht für Ratings gelten, die von Mitgliedern des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) abgegeben werden, wenn diese Ratings nicht zu kommerziellen Zwecken veröffentlicht oder verbreitet werden. Mit dieser Beschränkung soll sichergestellt werden, dass sich diese Verordnung nicht versehentlich auf Maßnahmen des ESZB auswirkt, mit denen die ESZB bei der Verfolgung des vorrangigen Ziels, die Preisstabilität zu gewährleisten und unbeschadet dieses Ziels die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union zu unterstützen, im geldpolitischen Sicherheitenrahmen des ESZB klimapolitische oder sonstige ökologische, soziale und unternehmensführungsbezogene Erwägungen berücksichtigt werden sollen.
ESG-Ratings, die von Mitgliedern des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) abgegeben werden, wenn diese Ratings nicht zu kommerziellen Zwecken…
Diese Verordnung sollte für Ratings gelten, die von Ratingagenturen abgegeben wurden, die in der Gemeinschaft zugelassen sind. Diese Verordnung soll vor allem…
Diese Verordnung sollte nicht für private ESG-Ratings gelten, die aufgrund eines Einzelauftrags abgegeben werden und ausschließlich der Person zur Verfügung…
Organisationen ohne Erwerbszweck, die ESG-Ratings für nichtkommerzielle Zwecke abgeben und diese Ratings kostenlos veröffentlichen, sollten nicht als in den…
Gemäß Artikel 127 Absatz 2 vierter Gedankenstrich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) besteht eine der grundlegenden Aufgaben des…
Diese Verordnung sollte nicht für die Veröffentlichung oder Verbreitung von Daten über die Faktoren betreffend Umwelt, Soziales und Menschenrechte sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.