Erwägungsgrund 2 32024R3005
Der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft ist von entscheidender Bedeutung, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Wirtschaft der Union und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in der Union sicherzustellen und die Erderwärmung deutlich unter der 1,5-Grad-Grenze zu halten. Die nachhaltige Entwicklung steht seit vielen Jahren im Mittelpunkt der Unionspolitik, und ihre soziale und umweltpolitische Dimension wird im Vertrag über die Europäische Union und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anerkannt.