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Um ein hohes Maß an Informationen für Anleger und andere Anwender von ESG-Ratings sicherzustellen, sollten Informationen über ESG-Ratings und ESG-Rating-Anbieter über das mit der Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete zentrale europäische Zugangsportal (ESAP) bereitgestellt werden.
Ab dem 1. Januar 2028 übermittelt der ESG-Rating-Anbieter bei der Veröffentlichung von in Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 23 Absatz 1 dieser Verordnung…
Die ESMA veröffentlicht die einzelnen Ratings, die ihr nach Absatz 1 übermittelt werden, auf einer Website („Europäische Ratingplattform“). Der zentrale…
Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für…
Das ESAP wird gemäß der Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet, um der Öffentlichkeit einfachen zentralisierten Zugang…
Das ESAP wird gemäß der Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet, um der Öffentlichkeit einfachen zentralisierten Zugang…
Emittenten, Anleger und andere interessierte Kreise sollten auf einer zentralen Website Zugang zu aktuellen Ratinginformationen haben. ESMA sollte eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.