Erwägungsgrund 24 32024R3005
Natürliche Personen, einschließlich Hochschulangehörige und Journalisten, die ESG-Ratings für nichtgewerbliche Zwecke veröffentlichen und verbreiten, sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Natürliche Personen, einschließlich Hochschulangehörige und Journalisten, die ESG-Ratings für nichtgewerbliche Zwecke veröffentlichen und verbreiten, sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.