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Angesichts ihrer Aufgabe als die Unionsbehörde, die ESG-Rating-Anbieter zulässt und beaufsichtigt, sollte die ESMA Entwürfe technischer Regulierungsstandards ausarbeiten und der Kommission vorlegen. Die ESMA sollte näher angeben, welche Informationen für die Zulassung von ESG-Rating-Anbietern erforderlich sind. Der Kommission sollte nach Artikel 290 AEUV die Befugnis übertragen werden, diese technischen Regulierungsstandards gemäß Artikel 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 in Form von delegierten Rechtsakten zu erlassen.
Die ESMA kann Entwürfe technischer Durchführungsstandards ausarbeiten, in denen die Datenstandards, Formate und Vorlagen festgelegt werden, die…
Die ESMA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um die Form und den Inhalt des Antrags auf Anerkennung nach Absatz 2 und insbesondere die…
Die ESMA kann Entwürfe technischer Durchführungsstandards ausarbeiten, in denen die Datenstandards, Formate und Vorlagen festgelegt werden, die…
Die ESMA sollte mit der Ausarbeitung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards beauftragt werden, in denen näher festgelegt wird, nach welchen Kriterien…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, die von der ESMA ausgearbeiteten technischen Regulierungsstandards in Bezug auf Folgendes zu erlassen: die…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Durchführungsstandards mittels Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.