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Bei der Zulassung und Beaufsichtigung von ESG-Rating-Anbietern sollte die ESMA beaufsichtigten Unternehmen Aufsichtsgebühren in Rechnung stellen können. Diese Gebühren sollten in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der ESG-Rating-Anbieter und zum Umfang ihrer Beaufsichtigung stehen.
Die ESMA stellt den ESG-Rating-Anbietern gemäß den nach Absatz 2 erlassenen delegierten Rechtsakten angemessene Gebühren in Rechnung. Diese Gebühren decken die…
Die ESMA stellt den Ratingagenturen nach dieser Verordnung und der in Absatz 2 genannten Verordnung der Kommission eine Gebühr in Rechnung. Diese Gebühr deckt…
Die ESMA stellt externen Prüfern Gebühren für die Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer Registrierung, Anerkennung und Beaufsichtigung sowie sonstige Kosten, die…
Die Höhe einer einzelnen, von einem Administrator zu entrichtenden Gebühr deckt alle Verwaltungskosten der ESMA ab, die ihr im Zusammenhang mit ihren…
Die ESMA sollte ihre Aufsichtsaufgaben wahrnehmen und insbesondere ESG-Ratingagenturen dazu zwingen können, einen Verstoß zu beenden, vollständige und korrekte…
Damit die ESMA ihre Aufgaben im Zusammenhang mit Drittstaaten-CCPs wirksam wahrnehmen kann, sollten Drittstaaten-CCPs Aufsichtsgebühren für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.