Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dieser Verordnung werden Vorschriften für die Übertragung von Strafverfahren zwischen den Mitgliedstaaten festgelegt, um die effiziente und geordnete Rechtspflege im gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu fördern.
Diese Verordnung gilt in allen Fällen der Übertragung von Strafverfahren, die in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
Diese Verordnung berührt nicht die Pflicht, die Grundrechte und Rechtsgrundsätze, wie sie in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankert sind, zu achten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.