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Die von der Kommission als Back-End-System entwickelte Referenzimplementierungssoftware sollte die für die Zwecke der Überwachung erforderlichen statistischen Daten durch entsprechende Programmierung erfassen, und diese Daten sollten der Kommission übermittelt werden. Wenn sich die Mitgliedstaaten für die Nutzung eines nationalen IT-Systems anstelle der durch die Kommission entwickelten Referenzimplementierungssoftware entscheiden, könnte ein solches System so ausgerüstet sein, dass es diese Daten durch Programmierung erfasst; in diesem Fall sollten diese Daten der Kommission übermittelt werden. Der e-CODEX-Anschluss könnte auch mit einer Funktion ausgestattet werden, die den Abruf relevanter statistischer Daten ermöglicht.
Die von der Kommission als Back-End-System entwickelte Referenzimplementierungssoftware sollte die für die Zwecke der Überwachung erforderlichen Daten durch…
Nach den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte die Kommission diese Verordnung auf der…
Die Mitgliedstaaten sollten anstelle eines nationalen IT-Systems eine von der Kommission entwickelte Software (im Folgenden „Referenzimplementierungssoftware“)…
Die Kommission sollte für die Schaffung, Wartung und Pflege sowie künftige Weiterentwicklung einer Referenzimplementierungssoftware verantwortlich sein, die…
Die Kommission sollte für die Schaffung, Wartung und Pflege sowie künftige Weiterentwicklung einer Referenzimplementierungssoftware verantwortlich sein, die…
Die Mitgliedstaaten sollten von der Kommission entwickelte Software, d. h. die Referenzimplementierungssoftware, anstelle eines nationalen IT-Systems verwenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.