Erwägungsgrund 32 32020R1783
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass diese Verordnung unter Einhaltung des Datenschutzrechts der Union angewandt wird und dass die Anwendung dieser Verordnung mit dem in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Schutz der Privatsphäre im Einklang steht. Ferner muss sichergestellt werden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen dieser Verordnung gemäß der Verordnung (EU) 2016/679, der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) 2018/1725 erfolgt. Personenbezogene Daten sollten nur für die im Rahmen der vorliegenden Verordnung festgelegten besonderen Zwecke verarbeitet werden.