Erwägungsgrund 16 32023R2844
Die Verpflichtungen nach dieser Verordnung sollten nicht für die mündliche Kommunikation, wie sie beispielsweise fernmündlich oder persönlich erfolgt, gelten.
Die Verpflichtungen nach dieser Verordnung sollten nicht für die mündliche Kommunikation, wie sie beispielsweise fernmündlich oder persönlich erfolgt, gelten.