Art. 11 Abs. 3 32024R3012Betrieb von Zertifizierungssystemen
Die Zertifizierungssysteme überprüfen, ob die von einem Betreiber oder von einer Betreibergruppe zur Zertifizierung der Konformität gemäß Artikel 9 vorgelegten…
Art. 8 Abs. 1 32024R3012Bescheinigende Stellen
Ein Betreiber oder eine Betreibergruppe wendet die geltende Zertifizierungsmethode an, um die in den Artikeln 4 bis 7 festgelegten Qualitätskriterien zu…
Art. 7 Abs. 3 32024R3012Nachhaltigkeit
Für die Zwecke des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels muss eine Tätigkeit den Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit entsprechen, die in den geltenden…
Art. 2 Abs. 2 32015R0340VERORDNUNG (EU) 2015/340 DER KOMMISSION vom 20. Februar 2015 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf Lizenzen und Bescheinigungen von Fluglotsen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 805/2011 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b genannten Organisationen müssen in Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen und Verwaltungsverfahren der Anhänge…
Erwägungsgrund 27 32024R3012Die Kommission sollte im Wege delegierter Rechtsakte detaillierte Zertifizierungsmethoden für die verschiedenen in dieser Verordnung vorgesehenen Arten von…