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Betreiber, die unter diese Verordnung fallende Tätigkeiten durchführen, sollten jede natürliche oder juristische Person oder öffentliche Einrichtung, die eine CO2-Entnahmetätigkeit betreibt oder kontrolliert oder der die maßgebliche wirtschaftliche Verfügungsmacht über den technischen Betrieb der Tätigkeit übertragen wurde, einschließen. Im Falle der kohlenstoffspeichernden Landbewirtschaftung sollte die Begriffsbestimmung „Betreiber“ für einen „Landwirt“ im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates für einen sonstigen Bewirtschafter, der eine Tätigkeit in einer terrestrischen Umwelt oder Küstenumwelt betreibt, für einen Waldbesitzer oder -bewirtschafter im Sinne der nationalen Rechtsvorschriften oder für eine zuständige öffentliche Einrichtung gelten. „Betreibergruppen“ sollten jegliche juristische Person einschließen, die mindestens zwei Betreiber vertritt, einschließlich Genossenschaften, Erzeugerorganisationen oder Erzeugergemeinschaften, und die sicherstellt, dass diese Betreiber die Bestimmungen dieser Verordnung einhalten.
„Betreiber“ jede natürliche oder juristische Person oder öffentliche Einrichtung, die eine CO2-Entnahmetätigkeit betreibt oder kontrolliert oder der die…
„Landwirt“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen, unabhängig davon, welchen rechtlichen…
„Betreiber“ jede natürliche oder juristische Person, die die Anlage, Feuerungsanlage, Abfallverbrennungsanlage oder Abfallmitverbrennungsanlage vollständig oder…
Der in dieser Verordnung verwendete Begriff „Betreiber“ sollte als eine natürliche oder juristische Person, einschließlich Behörden, Einrichtungen oder…
‚Betreiber‘ eine natürliche oder juristische Person, die ein Unternehmen betreibt oder besitzt, das Tätigkeiten ausübt, die mit einer der einzelnen Stufen der…
Es ist angebracht, die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme von Batterien festzulegen. Für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.