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Um sicherzustellen, dass die Überprüfung korrekt, robust und transparent ist, sollten Zertifizierungsstellen, die für den Zertifizierungsprozess zuständig sind, über die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen und durch eine nationale Akkreditierungsstelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates akkreditiert oder von einer zuständigen nationalen Behörde anerkannt werden. Um etwaige Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten die Zertifizierungsstellen auch völlig unabhängig von dem Betreiber oder der Betreibergruppe sein, der oder die die Tätigkeiten durchführt, die Gegenstand der Zertifizierung sind. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten dazu beitragen, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der Zertifizierungsgrundsätze sichergestellt wird, indem sie die Arbeitsweise der Zertifizierungsstellen, die durch die nationalen Akkreditierungsstellen akkreditiert wurden, überwachen und indem sie der Zertifizierungsstelle und den Zertifizierungsstellen und den einschlägigen Zertifizierungssystemen festgestellte Verstöße mitteilen.
Die von Zertifizierungssystemen benannten Zertifizierungsstellen werden von einer nationalen Akkreditierungsstelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008…
Prüftätigkeiten werden von Prüfstellen wahrgenommen. Um Unparteilichkeit und Wirksamkeit sicherzustellen, sollte es sich bei den Prüfstellen um unabhängige…
Die transparente Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte zur Gewährleistung des notwendigen Maßes…
Da der Zweck der Akkreditierung darin besteht, eine offizielle Aussage darüber zu machen, ob eine Stelle über die Kompetenz verfügt,…
Eine transparente Akkreditierung nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, die das notwendige Maß an Vertrauen in Konformitätsbescheinigungen…
Eine transparente Akkreditierung nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, die das notwendige Maß an Vertrauen in Konformitätsbescheinigungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.