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Umfassen die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 durchzuführenden Tätigkeiten die Verarbeitung personenbezogener Daten für amtliche statistische Zwecke im Einklang mit dem Mandat, das den statistischen Ämtern im Hinblick auf die Anforderung personenbezogener Daten gemäß der spezifischen Beschreibung der Methodik für das jeweilige statistische Produkt erteilt wurde, so sollte diese Verarbeitung im Einklang mit dem einschlägigen Unionsrecht zum Schutz personenbezogener Daten, d. h. den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725, erfolgen. Im Einklang mit den in den genannten Verordnungen festgelegten Grundsätzen sollte eine derartige Verarbeitung angemessenen Schutzvorkehrungen in Bezug auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person unterliegen. Mit diesen Schutzvorkehrungen sollte sichergestellt werden, dass technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, mit denen insbesondere die Achtung des Grundsatzes der Datenminimierung sichergestellt wird. Zu diesen Maßnahmen könnte eine Pseudonymisierung gehören.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Erstellung statistischer Daten über die Teilnahme von Unionsbürgern, die…
Wenn sie die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten, sollten die nach der vorliegenden Richtlinie auszuarbeitenden Spezifikationen angemessene und…
Die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung lassen die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Verordnung…
Für die Verwendung von in privatem Besitz befindlichen Daten und anderen neuen Datenquellen sollten strenge rechtliche, technische und verfahrenstechnische…
Erfordert die Erfüllung der Aufgaben der Gleichbehandlungsstellen die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, auf die in Artikel 9 Absatz 1…
Erfordert die Erfüllung der Aufgaben der Gleichbehandlungsstellen die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, auf die in Artikel 9 Absatz 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.