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Umfassen die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 durchzuführenden Tätigkeiten die Verarbeitung personenbezogener Daten für amtliche statistische Zwecke, so sollte diese Verarbeitung im Einklang mit den einschlägigen Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten erfolgen, insbesondere mit den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates. Gemäß den in den genannten Verordnungen festgelegten Grundsätzen sollte eine derartige Verarbeitung geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person unterliegen. Mit diesen Garantien sollte sichergestellt werden, dass technische und organisatorische Maßnahmen vorhanden sind, mit denen insbesondere die Wahrung des Grundsatzes der Datenminimierung gewährleistet wird. Zu diesen Maßnahmen kann auch die Pseudonymisierung gehören.
Die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken…
Umfassen die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 durchzuführenden Tätigkeiten die Verarbeitung personenbezogener Daten für amtliche statistische Zwecke im…
Sofern zutreffend, sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung statistischer Daten über die Teilnahme von Unionsbürgern, die…
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Erstellung statistischer Daten über die Teilnahme von Unionsbürgern, die…
Diese Verordnung lässt die Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 sowie der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des…
Wenn sie die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten, sollten die nach der vorliegenden Richtlinie auszuarbeitenden Spezifikationen angemessene und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.