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Damit dem steigenden Bedarf und den steigenden Erwartungen im Hinblick auf aktuellere, häufigere und detailliertere europäische Statistiken sowie eine zügigere und besser koordinierte Reaktion des ESS auf dringenden statistischen Bedarf in Krisenzeiten entsprochen wird, muss die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 geändert werden. Mit dieser Änderungsverordnung soll sichergestellt werden, dass europäische Statistiken weiterhin relevant bleiben und dafür diesem sich ändernden und anspruchsvolleren Nutzerbedarf Rechnung getragen wird, indem insbesondere das volle Potenzial digitaler Datenquellen und Technologien ausgeschöpft und ihre Verwendung für europäische Statistiken ermöglicht wird, indem das ESS flexibler gestaltet und stärker befähigt wird, wirksam und zügig auf Krisen zu reagieren, und indem die gemeinsame Datennutzung ermöglicht und die Koordinierung zwischen den ESS-Partnern gestärkt wird.
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wurde durch die Verordnung (EU) 2015/759 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, um die Governance und insbesondere…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bildet den Rechtsrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für Statistiken der Union und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Damit den aktuellen Gegebenheiten und dem digitalen Umfeld, in dem das ESS funktioniert, Rechnung getragen wird, sollten neue Definitionen in die Verordnung…
Entwicklung methodischer Leitlinien, um die Vergleichbarkeit und Kohärenz der Statistiken in den von der Krisensituation betroffenen Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.