Gesetze
Gesetz wird geladen …
Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS in gesonderten rechtlichen Rahmen, die ihre jeweiligen Entscheidungsstrukturen widerspiegeln, entwickelt, erstellt und verbreitet. Daher ist es wichtig, dass in der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 die Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates berücksichtigt werden und dass sie unbeschadet der letztgenannten Verordnung gilt.
Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS entwickelt, erstellt und verbreitet, allerdings in getrennten rechtlichen Rahmen, die ihre…
Europäische Statistiken werden daher sowohl vom ESS als auch vom ESZB entwickelt, erstellt und verbreitet, jedoch aufgrund unterschiedlicher, auf die jeweiligen…
Europäische Statistiken werden auch vom Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) entwickelt, erstellt und verbreitet, allerdings in einem gesonderten…
Die Mitglieder des ESS benötigen einen Teil der vom ESZB erhobenen Daten für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken im Sinne des…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 wurde mehrmals geändert, um den Umfang der für die Erfüllung der Aufgaben des ESZB erforderlichen Berichtspflichten zu…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde auf Unionsebene der Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.