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Damit den aktuellen Gegebenheiten und dem digitalen Umfeld, in dem das ESS funktioniert, Rechnung getragen wird, sollten neue Definitionen in die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 aufgenommen sowie geltende Definitionen aktualisiert und mithin die Konzepte „Daten“, „Metadaten“, „Dateninhaber“, „Datenquelle“, „Datenzugang“ und „Verwendung für statistische Zwecke“ präzisiert werden.
Damit dem steigenden Bedarf und den steigenden Erwartungen im Hinblick auf aktuellere, häufigere und detailliertere europäische Statistiken sowie eine zügigere…
Um den aktuellen Gegebenheiten und dem digitalen Umfeld, in dem das ESZB tätig ist, Rechnung zu tragen, sollten in die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 neue oder…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bildet den Rechtsrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für Statistiken der Union und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS in gesonderten rechtlichen Rahmen, die ihre jeweiligen Entscheidungsstrukturen widerspiegeln,…
Die folgenden Nummern werden eingefügt: „5a. ‚Datenquelle‘ eine Quelle für Daten, die für sich genommen oder in Kombination mit Daten aus anderen Quellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.