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Der Zugang zu neuen Datenquellen, einschließlich Big Data, die sich aus digitalen Diensten und dem Internet der Dinge ergeben, und ihre Verwendung entwickeln sich zu einer maßgeblichen Voraussetzung für die wirksamere und kostengünstigere Erstellung aktueller sowie angemessen häufiger und hinreichend detaillierter europäischer Statistiken. Mit derartigen neuen Datenquellen wird auch ein wichtiger Beitrag zum Aufbau von Auswahlrahmen für statistische Stichproben für ESS-Zwecke geleistet. Daher sollte der nachhaltige Zugang zu neuen Datenquellen im Allgemeinen und zu in privatem Besitz befindlichen Daten im Besonderen für die Entwicklung und Erstellung amtlicher europäischer Statistiken nach fairen, klaren, vorhersehbaren und verhältnismäßigen Regeln im Einklang mit dem Rahmen der Union in Bezug auf die Grundrechte sichergestellt werden. Der Zugang zu in privatem Besitz befindlichen Daten sollte im Einklang mit Artikel 338 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unter Wahrung des Grundsatzes der Kostenwirksamkeit sichergestellt werden und keine übermäßige Belastung für die Wirtschaftsteilnehmer mit sich bringen.
Im Rahmen des Programms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 entwickelte, erstellte und verbreitete hochwertige europäische Statistiken sind wesentlich für…
Volks- und Wohnungszählungen der Union sollten kosteneffizienter werden, indem die umfangreichen Verwaltungsdaten, die in den Mitgliedstaaten oder über eine…
Europäische statistische Daten sollten leicht vergleichbar und zugänglich sein und jeweils umgehend und regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass…
Für die Verwendung von in privatem Besitz befindlichen Daten und anderen neuen Datenquellen sollten strenge rechtliche, technische und verfahrenstechnische…
Die Verfügbarkeit vertraulicher Daten für den Bedarf des ESS ist von besonderer Bedeutung, damit aus den Daten der größtmögliche Nutzen zur Verbesserung der…
Zur Erhöhung der Effizienz der statistischen Produktionsverfahren der Arbeitsmarktstatistiken und zur Verringerung des Aufwands für die Auskunftgebenden sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.