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Ab dem 1. Januar 2025 sind die Daten über erhaltene oder geleistete Umweltschutztransfers, die zuvor gemäß Anhang IV übermittelt wurden, gemäß Anhang VIII zu übermitteln.
Bis zum 12. Februar 2029 übermittelt jeder Mitgliedstaat zur Durchführung von Artikel 32 Absatz 1 der Kommission jedes Jahr bis zum 31. Juli folgende…
Das Umweltbundesamt übermittelt dem Statistischen Bundesamt jährlich elektronisch bis zum 31. Januar die Daten aller im vorangegangenen Kalenderjahr…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Europäischen Umweltagentur jährlich die Daten zur Durchführung von Artikel 9 Absatz 4 und die Daten gemäß Artikel 22c Absatz…
Abschnitt 1 ZIELSETZUNGEN Im Rahmen der Rechnungen über umweltbezogene Subventionen und ähnliche Transfers werden Daten über laufende Transfers und…
Aufbauend auf der Vereinfachung der Berichterstattung gemäß der Richtlinie 2010/75/EU sollte die Kommission die Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.