Gesetze
Gesetz wird geladen …
Weist eine Konformitätsbewertungsstelle, die die Befugnis erhalten soll, Aufgaben eines unabhängigen Dritten im Bewertungs- und Überprüfungsverfahren auszuführen, nach, dass sie den in den einschlägigen technischen Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich wurden, festgelegten Kriterien, den in Artikel 5 genannten einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikationen, den Europäischen Bewertungsdokumenten, freiwilligen harmonisierten Normen für Produktanforderungen, deren Fundstellen gemäß Artikel 7 Absatz 5 oder 6 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlich wurden, oder den in Artikel 8 Absatz 1 genannten gemeinsamen Spezifikationen oder von Teilen davon festgelegt sind, entspricht, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen nach Artikel 46 insoweit erfüllt, als die anwendbaren Unterlagen diese Anforderungen abdecken.
Bei einer notifizierten Stelle, die die Befugnis erhalten soll, Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit…
Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen…
Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen…
Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen oder von Teilen davon erfüllt, deren Fundstellen im…
Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.