Erwägungsgrund 48 32024R3110
Um sicherzustellen, dass die Anforderungen der vorliegenden Verordnung erfüllt sind, sollten die Hersteller aktiv nach Informationen suchen, diese ablegen und bewerten sowie geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn eine Nichtkonformität oder unzureichende Leistung bestätigt wurde oder wenn ein Risiko besteht.