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Die Mitgliedstaaten legen das Sicherheitsniveau für Bauwerke auf der Grundlage ihrer Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern fest, wohingegen die Union die Rahmenbedingungen für den Binnenmarkt festlegt. Die Zuständigkeit für die Verabschiedung von Vorschriften über Bauwerke liegt weiterhin bei den Mitgliedstaaten. Durch die in der vorliegenden Verordnung aufgeführten grundlegenden Anforderungen an Bauwerke sollte die Verbindung zu Bauprodukten hergestellt werden, die technisch erforderlich sind, und sie sollten als Grundlage für die Erteilung von Normungsaufträgen an die europäischen Normungsorganisationen zur Ausarbeitung harmonisierter Normen für Bauprodukte, für entsprechende delegierte Rechtsakte sowie für die Ausarbeitung Europäischer Bewertungsdokumente dienen.
Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Verordnung im Hinblick auf Marktüberwachung, Benennung und Beaufsichtigung von Technischen Bewertungsstellen,…
Die Mitgliedstaaten haben Bestimmungen, einschließlich Anforderungen, eingeführt nicht nur hinsichtlich der Sicherheit von Gebäuden und anderen Bauwerken,…
Um die Rechtssicherheit zu verbessern und die Fragmentierung des Unionsmarktes für Bauprodukte zu verringern, ist es notwendig, den auf Unionsebene geregelten…
Damit ein einheitliches Qualitätsniveau bei der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten gewährleistet ist, müssen außerdem…
Während das Konzept der grundlegenden Anforderungen an Bauwerke als technisch notwendige Verbindung zwischen Bauwerken und Bauprodukten beibehalten wird, sollte…
Den Vorschriften der Mitgliedstaaten zufolge müssen Bauwerke so entworfen und ausgeführt werden, dass sie weder die Sicherheit von Menschen, Haustieren oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.