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Um die Rechtssicherheit zu verbessern und die Fragmentierung des Unionsmarktes für Bauprodukte zu verringern, ist es notwendig, den auf Unionsebene geregelten Bereich, die sogenannte „harmonisierte Zone“, in Abgrenzung zu den Elementen, die weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, klar zu definieren. Die Mitgliedstaaten sind weiterhin für die Festlegung von Bestimmungen über Bauwerke, einschließlich deren Gestaltung und Abmessungen, zuständig. Die Schaffung der harmonisierten Zone sollte das Recht der Mitgliedstaaten, nationale Anforderungen an Bauwerke festzulegen, unberührt lassen und das in den Mitgliedstaaten bereits bestehende und gerechtfertigte Schutzniveau nicht verringern. Nationale Umweltmaßnahmen, die für Bauwerke gelten, sollten nicht als Verbote oder Hindernisse für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt betrachtet werden, solange die harmonisierte Zone geachtet wird.
Die Mitgliedstaaten müssen die harmonisierte Zone in ihren nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften achten und dürfen die Bereitstellung von Produkten,…
Zur Erreichung eines Gleichgewichts zwischen der Verringerung der Marktfragmentierung und den legitimen Interessen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Regelung…
Die Mitgliedstaaten legen das Sicherheitsniveau für Bauwerke auf der Grundlage ihrer Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern fest, wohingegen die…
Die Gewährleistung eines durchgehend hohen Verbraucherschutzniveaus im gesamten Binnenmarkt wird am besten durch eine vollständige Harmonisierung erreicht. Eine…
Eine vollständige Harmonisierung ist notwendig, um allen Verbrauchern in der Union ein hohes und vergleichbares Maß an Schutz ihrer Interessen zu gewährleisten…
Die Verantwortung für die Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sollte bei den Mitgliedstaaten liegen, und ihre Marktüberwachungsbehörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.