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Zur Angleichung an andere Produktvorschriften und vorbehaltlich der allgemeinen Grundsätze der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sollte die CE-Kennzeichnung nur an Bauprodukten angebracht werden, für die der Hersteller eine Leistungs- und Konformitätserklärung erstellt hat. Der Hersteller übernimmt damit die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit der erklärten Leistung und den geltenden Produktanforderungen.
Die CE-Kennzeichnung wird an denjenigen Bauprodukten angebracht, für die der Hersteller eine Leistungserklärung gemäß den Artikeln 4 und 6 erstellt hat.Hat der…
Die CE-Kennzeichnung wird nur an denjenigen Produkten angebracht, für die der Hersteller eine Leistungs- und Konformitätserklärung gemäß den Artikeln 13 und 15…
Indem er die CE-Kennzeichnung an dem Bauprodukt anbringt oder eine solche Kennzeichnung anbringen lässt, sollte der Hersteller angeben, dass er die…
Die CE-Kennzeichnung sollte an allen Bauprodukten angebracht werden, für die der Hersteller eine Leistungserklärung gemäß dieser Verordnung erstellt hat. Wurde…
Indem er die CE-Kennzeichnung anbringt oder anbringen lässt, gibt der Hersteller an, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den…
Die CE-Kennzeichnung muss gleichberechtigt neben der Angabe des Herstellers stehen und deshalb mittels der gleichen Technik angebracht werden wie diese. Um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.