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Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
Die CE-Kennzeichnung wird nur an denjenigen Produkten angebracht, für die der Hersteller eine Leistungs- und Konformitätserklärung gemäß den Artikeln 13 und 15 erstellt hat. Die CE-Kennzeichnung wird an den wesentlichen Bestandteilen angebracht.
Indem er die CE-Kennzeichnung anbringt oder anbringen lässt, erklärt der Wirtschaftsteilnehmer, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit der erklärten Leistung und den geltenden gemäß dieser Verordnung festgelegten Produktanforderungen übernommen hat. Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung haftet der Wirtschaftsteilnehmer gemäß den nationalen Rechtsvorschriften über die vertragliche und außervertragliche Haftung für die erklärte Leistung und die Erfüllung dieser Anforderungen.
Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Leistung des Produkts in Bezug auf die bewerteten wesentlichen Merkmale im Einklang mit dieser Verordnung sowie die Konformität des Produkts mit dieser Verordnung bescheinigt.
Die CE-Kennzeichnung bringt die Konformität eines Produkts zum Ausdruck und ist die sichtbare Folge eines ganzen Prozesses, der die Konformitätsbewertung im…
Die CE-Kennzeichnung wird an denjenigen Bauprodukten angebracht, für die der Hersteller eine Leistungserklärung gemäß den Artikeln 4 und 6 erstellt hat.Hat der…
Die CE-Kennzeichnung bringt die Konformität eines Produkts zum Ausdruck und ist das sichtbare Ergebnis eines ganzen Prozesses, der die Konformitätsbewertung im…
Die CE-Kennzeichnung bringt die Konformität eines Geräts zum Ausdruck und ist das sichtbare Ergebnis eines ganzen Prozesses, der die Konformitätsbewertung im…
Zur Angleichung an andere Produktvorschriften und vorbehaltlich der allgemeinen Grundsätze der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sollte die CE-Kennzeichnung nur an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.