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Damit die Ziele des europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft verwirklicht werden können, sollte die Kommission die Möglichkeit haben, Mindestschwellenwerte für die Umweltleistung von Bauprodukten und die Umweltanforderungen von Produkten festzulegen, um Auswirkungen von Bauprodukten auf die Umwelt zu verhindern und zu verringern. Der Grundsatz „Sicherheit geht vor“, der sowohl für das Bauprodukt als auch für die Bauwerke gilt, sollte jedoch in allen Fällen eingehalten werden und den Gesundheitsschutz umfassen.
Um zu den Zielen des europäischen Grünen Deals, die in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ festgelegt…
Um die Ziele des europäischen Grünen Deals so effizient wie möglich zu verwirklichen und zuerst die Produkte mit den größten Auswirkungen anzugehen, sollte die…
Im Einklang mit Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zählen ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der…
Die Regelung für das EU-Umweltzeichen ist Teil der Gemeinschaftspolitik für Nachhaltigkeit von Produktion und Verbrauch, mit der die nachteiligen Auswirkungen…
Im Rahmen der Verfolgung der Umweltziele, einschließlich der Bekämpfung des Klimawandels und des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft, müssen neue…
Die Richtlinie 2009/125/EG hat die Energieeffizienz und bestimmte Kreislaufaspekte energieverbrauchsrelevanter Produkte im Großen und Ganzen erfolgreich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.