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Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Sicherstellung des freien Verkehrs von Bauprodukten im Binnenmarkt, ein Beitrag zum ökologischen und digitalen Wandel und der Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen sowie der Umwelt, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, da die Mitgliedstaaten dazu neigen, sehr unterschiedliche Anforderungen an Bauprodukte mit einem uneinheitlichen Niveau des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit von Menschen sowie der Umwelt festzulegen, sondern vielmehr auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind, indem ein harmonisierter Bewertungsrahmen für die Leistung von Bauprodukten und bestimmte Produktanforderungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen sowie der Umwelt geschaffen werden, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 EUV verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus ––
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich zu gewährleisten, dass in Verkehr gebrachte Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, die…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten und die Gewährleistung des freien Warenverkehrs für…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts durch die Schaffung eines Rahmens, der den Zugang der Union zu…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich durch harmonisierte technische Spezifikationen zur Angabe der Leistung von Bauprodukten das reibungslose Funktionieren…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich sicherzustellen, dass die auf dem Unionsmarkt befindlichen Geräte und Ausrüstungen die Anforderungen für ein hohes Niveau…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.