Erwägungsgrund 1 32024R3110
Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde im Kontext des Binnenmarktes angenommen, um die Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten zu harmonisieren und Hindernisse für den Handel mit Bauprodukten zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen.