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Um eine zeitnahe Annahme harmonisierter Normen und Europäischer Bewertungsdokumente zu gewährleisten, sollte die Kommission die Möglichkeit haben, sie mit Einschränkungen ihrer Rechtswirkung gemäß dieser Verordnung verbindlich vorzuschreiben. Solche Einschränkungen sollten beispielsweise veraltete Verweise auf andere Normen oder Dokumente, Bestimmungen, die im Widerspruch zu dieser Verordnung oder anderem Unionsrecht stehen, Bestimmungen, die im Widerspruch zu anderen harmonisierten Normen stehen, oder Bestimmungen umfassen können, die nicht den Anforderungen entsprechen, die in Bezug auf die in einem Normungsauftrag festgelegten Grundprinzipien und Referenzpunkte zu erfüllen sind.
Ist ein Mitgliedstaat oder das Europäische Parlament der Auffassung, dass eine harmonisierte Norm oder europäische Norm, die zur Unterstützung der Verordnung…
Die Kommission bewertet, ob die harmonisierten Normen mit den einschlägigen Normungsaufträgen, mit dieser Verordnung und mit anderem Unionsrecht einschließlich…
Die Kommission beauftragt gemäß Artikel 10 Absätze 1 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen damit,…
Der derzeitige Normungsrahmen der Union, der auf der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 beruht, bildet den standardmäßigen Rahmen für die Ausarbeitung von Normen,…
In Ermangelung harmonisierter Normen sollte der Rückgriff auf gemeinsame Spezifikationen als Ausweichlösung genutzt werden, um die Verpflichtung des Erzeugers…
Der bestehende Normungsrahmen der Union, dem die Grundsätze der neuen Konzeption gemäß der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.