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Beantragt ein Hersteller eine Europäische Technische Bewertung, so wird ein Europäisches Bewertungsdokument von der Organisation Technischer Bewertungsstellen für ein Bauprodukt erstellt und angenommen, das nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst ist und dessen Leistung in Bezug auf seine Wesentlichen Merkmale nicht vollständig anhand einer bestehenden harmonisierten Norm bewertet werden kann, weil unter anderem
das Produkt nicht in den Anwendungsbereich einer bestehenden harmonisierten Norm fällt;
das in der harmonisierten Norm vorgesehene Bewertungsverfahren für mindestens ein Wesentliches Merkmal dieses Produkts nicht geeignet ist; oder
die harmonisierte Norm für mindestens ein Wesentliches Merkmal dieses Produkts kein Bewertungsverfahren vorsieht.
Das Verfahren für die Annahme des Europäischen Bewertungsdokuments entspricht den in Artikel 20 enthaltenen Grundsätzen und hält die Vorschriften nach Artikel 21 und Anhang II ein.
Die Kommission kann delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 60 erlassen, um Anhang II zu ändern und zusätzliche Verfahrensregeln für die Erstellung und Annahme eines Europäischen Bewertungsdokuments festzulegen.
Gegebenenfalls zieht die Kommission nach Konsultation des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen bestehende Europäische Bewertungsdokumente als Grundlage für die Mandate heran, die gemäß Artikel 17 Absatz 1 im Hinblick auf die Entwicklung harmonisierter Normen für die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Produkte zu erteilen sind.
Ist das Produkt von einer harmonisierten technischen Spezifikation erfasst oder kann kein Europäisches Bewertungsdokument gemäß Artikel 31 erstellt werden, so…
Ab dem Tag der verbindlichen Anwendung einer harmonisierten technischen Spezifikation, die gemäß Artikel 5 Absatz 8 oder Artikel 6 Absatz 1 verbindlich…
Betrifft eine gemäß Artikel 5 Absatz 8 oder Artikel 6 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung angenommene harmonisierte technische Spezifikation dasselbe Produkt…
Kann die Leistung des Produkts unter Bezugnahme auf seine wesentlichen Merkmale, einschließlich der Bewertungsverfahren und -kriterien, die bereits für diese…
Da es sich bei Europäischen Bewertungsdokumenten nicht um Rechtsakte von allgemeiner Geltung, sondern um den ersten Schritt eines zweistufigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.