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Die Produktinformationsstellen für das Bauwesen sollten effizienter werden und daher mit mehr Ressourcen ausgestattet werden, um die Wirtschaftsteilnehmer besser unterstützen zu können. Zur Erleichterung der Arbeit der Wirtschaftsteilnehmer sollten die Aufgaben der Produktinformationsstellen für das Bauwesen präzisiert und so ausgeweitet werden, dass darunter auch Informationen über produktbezogene Bestimmungen dieser Verordnung und über gemäß dieser Verordnung erlassene Rechtsakte fallen. Die Mitgliedstaaten sollten die Wirtschaftsteilnehmer auch für die Produktinformationsstellen für das Bauwesen in ihrem Hoheitsgebiet sensibilisieren.
Die Mitgliedstaaten unterstützen die Wirtschaftsteilnehmer durch Produktinformationsstellen für das Bauwesen. Die Mitgliedstaaten benennen und unterhalten…
In Bezug auf die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 festgelegten Aufgaben stellt jeder Mitgliedstaat sicher, dass die…
Zwecks Erleichterung des freien Warenverkehrs sollten die Produktinformationsstellen für das Bauwesen kostenlos Informationen über Bestimmungen bereitstellen,…
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die nationalen technischen Vorschriften zugänglich sind, so dass sich die Unternehmen, insbesondere KMU, ein zuverlässiges…
Weil die Einrichtung der Produktinformationsstellen für das Bauwesen die Aufteilung der behördlichen Zuständigkeiten innerhalb der Regelungssysteme der…
Die Produktinformationsstellen für das Bauwesen sollten in der Lage sein, ihre Aufgaben so auszuüben, dass Interessenskonflikte vor allem in Bezug auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.