Erwägungsgrund 3 32024R3189
Da die Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP durch den Beschluss (GASP) 2024/3182 in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fällt, ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.