Erwägungsgrund 13 32024R3190
Aus Gründen der Kohärenz sollten die Vorschriften für die Kontrolle der Einhaltung, einschließlich der Vorschriften über die Verwendung von Lebensmittelsimulanzien und Testbedingungen, sowie für die Angabe der Testergebnisse mit den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, im Einklang stehen. Die Wahl der Analysemethoden, mit denen bestätigt wird, dass keine Migration von BPA oder anderen gefährlichen Bisphenolen oder gefährlichen Bisphenolderivaten vorliegt, sollte im Einklang mit den Unionsvorschriften für amtliche Kontrollen stehen. Eventuell gibt es jedoch noch keine unionsweit einheitlich anwendbaren Methoden, mit denen sich bestimmen lässt, dass diese Stoffe nicht in Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen vorhanden sind. Daher kann es nach Konsultation der nationalen Referenzlabors und der einschlägigen Interessenträger erforderlich sein, dass das Referenzlabor der Europäischen Union solche Methoden innerhalb einer mit der Kommission und den Mitgliedstaaten vereinbarten Frist entwickelt.