Erwägungsgrund 12 32024R3190
Auch wenn es derzeit gerechtfertigt ist, BPA zur Herstellung einer sehr begrenzten Zahl von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen für bestimmte Anwendungen weiter zu verwenden, und dies kein unannehmbares Risiko darstellt, sollte das Ziel langfristig darin bestehen, BPA sowie andere Bisphenole und ihre Derivate mit spezifischen Eigenschaften, die für die menschliche Gesundheit besonders gefährlich sind, durch Alternativen ohne solche Eigenschaften zu ersetzen. Um dies zu fördern und damit die Kommission bewerten kann, ob die Ausnahmeregelungen gemäß dieser Verordnung weiterhin erforderlich sind, sollten die Hersteller der betreffenden Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände, die BPA oder andere gefährliche Bisphenole oder Bisphenolderivate verwenden, verpflichtet werden, über den Stand der Entwicklung alternativer Lösungen Bericht zu erstatten. Da der Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) so gering wie möglich zu halten ist, sollte diese Anforderung allerdings nur für Großunternehmen gelten, die über mehr Kapazitäten und Ressourcen verfügen, um Alternativen zu entwickeln und einzuführen.