Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um zu vermeiden, dass die Händler große Bestände an fertigen Mehrweg-Lebensmittelkontaktgegenständen anlegen, die unter die in dieser Verordnung festgelegten Übergangsmaßnahmen fallen, sollten solche Gegenstände, die von ihren Herstellern erstmals in Verkehr gebracht werden, nur noch höchstens ein Jahr lang weiter für den Verkauf oder die Abgabe an Lebensmittelunternehmer oder Verbraucher in Verkehr gebracht werden dürfen. Bei fertigen Mehrweg-Lebensmittelkontaktgegenständen, die als Ausrüstung für die gewerbliche Lebensmittelherstellung verwendet werden, wäre es weder machbar noch effizient, ihre weitere Verwendung einzustellen, da sie häufig Teil eines größeren Systems sind, was möglicherweise einen sofortigen Austausch des gesamten Systems erforderlich machen würde, der mit unverhältnismäßig hohen Kosten und Belastungen für Lebensmittelunternehmen, einschließlich KMU, verbunden wäre. Lebensmittelunternehmen dürfen daher einen solchen fertigen Mehrweg-Lebensmittelkontaktgegenstand so lange verwenden, bis er nicht mehr funktionsfähig ist und ausgetauscht werden muss.
Mit Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/3190 wird bezweckt, dass fertige Mehrweg-Lebensmittelkontaktgegenstände, die gemäß den Absätzen 1 und 2 dieses…
Fertige Mehrweg-Lebensmittelkontaktgegenstände, die gemäß Absatz 1 erstmals in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum 20. Juli 2027 in Verkehr bleiben. Fertige…
Fertige Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände, die gemäß den Absätzen 1 und 2 erstmals in Verkehr gebracht werden, dürfen während eines Zeitraums von 12 Monaten…
Fertige Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände, einschließlich Metallverpackungen, werden häufig zur Verpackung von Lebensmitteln mit langer Haltbarkeitsdauer…
Bestimmte mit BPA hergestellte fertige Lebensmittelkontaktgegenstände werden als Mehrweg-Komponenten in gewerblicher Ausrüstung für die Lebensmittelherstellung…
Lebensmittel, die vor dem Beginn der Anwendung dieser Verordnung in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden und dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.