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Mit dem Beschluss (GASP) 2024/3187 werden auch bestimmte technische Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgenommen, unter anderem die Verlängerung der für bestimmte Ausnahmen geltenden Fristen, die für den Abzug von Investitionen aus Russland oder für die Sicherheit der Versorgung der Mitgliedstaaten mit bestimmten Erdölerzeugnissen erforderlich sind. Die Wirtschaftsteilnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass Russland ein Land ist, in dem keine Rechtsstaatlichkeit mehr herrscht, und dass die Russische Föderation mehrere Rechtsvorschriften erlassen hat, die auf Vermögenswerte von Unternehmen aus „unfreundlichen Ländern“, auch Mitgliedstaaten, abzielen. Dies könnte dazu führen, dass Vermögenswerte aus der Union in Russland verloren gehen, ohne dass die Möglichkeit für einen geordneten Rückzug besteht. Aufgrund der Risiken, die mit der Aufrechterhaltung von Geschäftstätigkeiten in Russland verbunden sind, wird den Wirtschaftsteilnehmern aus der Union empfohlen, Geschäftstätigkeiten in Russland abzuwickeln und/oder keine neuen Tätigkeiten aufzunehmen. Die Ausnahmen für den Abzug von Investitionen müssen ausnahmsweise verlängert werden, damit Wirtschaftsteilnehmer aus der Union so reibungslos wie möglich aus dem russischen Markt aussteigen können. Die verlängerten Ausnahmen werden von den Mitgliedstaaten auf Einzelfallbasis gewährt und bezwecken, dass ein geordneter Prozess für den Abzug von Investitionen ermöglicht wird, der ohne die Verlängerung dieser Fristen nicht möglich wäre.
Es ist auch angezeigt, bestimmte technische Änderungen am Beschluss 2014/512/GASP vorzunehmen, unter anderem die Verlängerung der für bestimmte Ausnahmen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 wird die Geltungsdauer der Ausnahme vom Verbot, mit bestimmten staatseigenen Organisationen Russlands Transaktionen zu…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wurde die Frist für die Anwendung einer vorübergehenden Ausnahme vom Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen…
Um den Rückzug von Wirtschaftsbeteiligten der Union vom russischen Markt weiter zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 eine vorübergehende…
Um den Rückzug von Wirtschaftsbeteiligten der Union vom russischen Markt zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 eine vorübergehende Ausnahme…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 wird die Geltungsdauer der Ausnahme vom Verbot, mit bestimmten staatseigenen Organisationen Russlands Transaktionen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.